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Anmeldung für Arbeitgebende (Hausdienst und vereinfachtes Abrechnungsverfahren VAV/VAV+)

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Informationen

Dieses Formular dient zur Anmeldung als Arbeitgeber im Hausdienst sowie für das vereinfachte Abrechnungsverfahren (VAV/VAV+).
Im vereinfachten Abrechnungsverfahren werden bei jeder Lohnzahlung neben den Sozialversicherungsbeiträgen auch die Steuern (5 % des Bruttolohns) direkt abgezogen. Einmal jährlich melden Sie der Ausgleichskasse die ausbezahlten Löhne und erhalten anschliessend eine Rechnung über die Sozialversicherungsbeiträge und den Steuerbetrag. Die Angestellten erhalten ihren Lohnausweis direkt von der Ausgleichskasse. Sie melden sich zunächst als Arbeitgeber an; die Angaben zu den Mitarbeitenden erfolgen später mit der Lohndeklaration.

Beschäftigen Sie Mitarbeitende in Ihrem Privathaushalt, können Sie diese zudem über die Ausgleichskasse der obligatorischen Unfallversicherung anschliessen (VAV+).

Voraussetzungen für das vereinfachte Verfahren:
• Anmeldung innert 30 Tagen nach Beginn des Arbeitsverhältnisses
• Jährliche Lohndeklaration fristgerecht einreichen und Beiträge pünktlich bezahlen
• Gesamte jährliche Lohnsumme maximal CHF 60'480
• Kein einzelner Jahreslohn über CHF 22'680
• Alle Löhne werden im vereinfachten Verfahren abgerechnet
• Mitarbeitende sind weder Ehepartner/Ehepartnerin noch eigene Kinder
• Ein Wechsel vom Standard- zum vereinfachten Verfahren muss bis Ende Jahr gemeldet werden und gilt ab Januar des Folgejahres

Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, Kommanditaktiengesellschaften) und Genossenschaften können das vereinfachte Verfahren nicht nutzen.

Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, erfolgt die Abrechnung im normalen Verfahren für private Arbeitgebende (Hausdienst).

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